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Private Altersvorsorge für Selbstständige – jetzt wird sie bald Pflicht?

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Wer selbstständig arbeitet muss für seine Altersvorsorge in Eigenverantwortung betreiben. Das ist meist eine Entscheidung für Jahre welche Alternative man wählt. Hier finden Sie Anregungen und Vorschläge für eine sinnvolle Anlage der Altersvorsorge! Nun hat die Bundesregierung die ersten Weichen für ein per Gesetz geregelte Pflicht für eine private Altersvorsorge für Selbstständige gestellt. Das Gesetz ist zwar noch nicht verabschiedet, aber ich denke das es spätestens im Jahr 2013 durch ist. Das heist das jeder Selbstständige per Gesetz verpflichtet wird, ab 2013 eine private Altersvorsorge abzuschließen. Ich würde jeden Selbstständigen sowieso eine Altersvorsorge empfehlen.

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Private Rente – Die Alternativen nicht nur für Selbstständige!

Für die Einzahlung der privaten Rente bieten sich drei mögliche Varianten an: Die klassische Rentenversicherung in die Sie bis zum Rentenalter einzahlen und dann monatliche Beträge ausbezahlt bekommen. Die Einmalzahlung, Sie zahlen eine größere Summe einmalig ein und lassen sie stehen bis zum Rentenalter um sich dann monatliche Beträge auszahlen zu lassen. Die Sofortrente-Sie zahlen einmalig einen größeren Betrag ein und lassen sich sofort monatlich eine gewisse Summe davon ausbezahlen.
Das klassische Rentenmodell ist steuerbegünstigt und ertragsstark. Sie zahlen monatliche Beiträge ein und bekommen im Rentenalter monatliche Beträge ausbezahlt oder eine einmalige Summe, je nach der Vereinbarung die getroffen wurde.

Günstige Steuer für Beiträge

Die günstige Besteuerung, die Beträge sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen und eine flexible Beitragsanpassung je danach wie sich Ihre finanzielle Situation entwickelt und niedrige Abschluss- und Verwaltungskosten, sind attraktiv. Eine hohe Solidität und Transparenz der Verträge machen die finanzielle spätere Situation berechenbar. Sie bekommen eine garantierte, lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung über die Sie selbstverständlich frei verfügen können. Die Einmalzahlung wird ebenso wie die bereits vorgestellte Rentenversicherung nicht von der Abgeltungssteuer betroffen und führt zu der geplanten finanziellen Absicherung im Alter. Eine dritte Art zu einer monatlichen Rentenauszahlung zu kommen, ist die Investition einer größeren Summe in eine Sofortrente. Das Ergebnis ist eine garantierte, sofort einsetzende, lebenslängliche Rente. Sie bezahlen niedrige Abschluss- und Verwaltungskosten und bekommen eine hohe Rendite durch Garantiezins und eine solide Gewinnbeteiligung.

Rürup der Namen fürs Alter!

Die verkammerten Freiberufler können über ihr berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sein. Andere Freiberufler haben keine Absicherung und das hat der Staat erkannt und fördert die Altersvorsorge in Form von der Rüruprente. Die Riesterrente ist, für Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind, nicht relevant. Die Rürup-Rente ist eine Variante die staatlich gefördert wird für besser verdienende Personen. Die Rürup-Rente wird auch Basis-Rente genannt. Diese private Leibrente ist so zugeschnitten, das sie eine Rentenzahlung an den Versicherten bis ans Lebensende sichert. Die Bedingungen sind folgende: keine Teilentnahmen möglich, Auszahlung in monatlichen Raten frühestens ab dem sechzigsten Lebensjahr, während der Ansparphase nicht pfändbar also Hartz IV sicher, da er Staat die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge erkannt hat und fördert. Selbständige und Freiberufler sollten auch für ihr Alter vorsorgen.


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